Bitte führen Sie im Amtsgericht Herford immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich, dieses ist auf Verlangen vorzulegen um Ihre Identität festzustellen.

Unsere Sprechzeiten sind montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Damit sichergestellt ist, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wirklich Zeit für Sie haben, vereinbaren Sie bitte für ihren Besuch immer, außer in sehr dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten, vorher telefonisch einen Termin. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist insbesondere in Nachlasssachen stets erforderlich, z. B., wenn Sie einen Erbschein benötigen oder ein Erbe ausschlagen wollen.

Möchten Sie in Ausnahmefällen außerhalb der Sprechzeiten vorsprechen, ist ebenfalls eine vorherige Absprache eines Termins notwendig.

Der Besuch des Grundbuchamtes für Grundbucheinsichten und Grundbuchauszüge ist während der Sprechzeiten auch ohne Termin möglich; wir bitten jedoch, Grundbuchauszüge möglichst schriftlich zu beantragen.

Telefonische Erreichbarkeit:

Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt. Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.

Kirchenaustritte sind grundsätzlich nur nach einer vorherigen Online-Terminbuchung möglich.

Hinweis für Beratungshilfe:

Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind nach Möglichkeit schriftlich zu stellen.

Bitte nutzen Sie dazu den nachfolgenden Link „Vordruck Antrag auf Beratungshilfe“, mit dem Sie das Antragsformular herunterladen können. Dort finden Sie auch weitere Hinweise. Ein schriftlicher Antrag hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen und den Bescheid bequem nach Hause geschickt bekommen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben.

Öffnungszeiten für Sitzungstermine: Das Amtsgericht ist zu den angesetzten Sitzungsterminen für die Personen geöffnet, die zu diesem Termin geladen sind. Bei öffentlichen Verhandlungen ist auch der Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer für die Dauer des Termins sichergestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eingangskontrolle.

Aus Sicherheitsgründen findet im Eingangsbereich des Amtsgerichtes eine Personenkontrolle statt. Bitte berücksichtigen Sie mögliche hierdurch für Sieentstehende Wartezeiten. Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind im Gebäude nicht erlaubt. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle bitten wir, auf das Mitführen solcher Dinge von vornherein zu verzichten.