Der Briefkasten und der Nachtbriefkasten befinden sich links vom Haupteingang.

Hinweis:

Bei Fristsachen, in denen die Frist samstags, sonn- und feiertags abläuft, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauffolgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB).

Fristsachen können am Tag des Fristablaufs bis 24 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wertsachen und Schriftstücke in Grundbuchsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.