Beim Amtsgericht Herford können seit dem 02.11.2016 in Zivilsachen elektronische Dokumente eingereicht werden (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten vom 10.10.2016).
Im Sommer 2023 folgt sodann die Familienabteilung.
Die elektronische Übermittlung auf anderen Wegen außerhalb des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) sowie des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist rechtlich unwirksam. Rechtlich unwirksam ist insbesondere die elektronische Übermittlung per E-Mail.
Für das Amtsgericht Herford gilt folgende SAFE-ID:
DE.Justiz.72e5d111-516b-4c06-ba40-db37f33b9e84.bc82