Schiedspersonen für Hiddenhausen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Stratmann, Nina | Bünder Str. 94 32120 Hiddenhausen Tel.-Nr.: 0151 53941508 | Hiddenhausen |
| 1.Vertretung: Meier, Hans-Joachim | Am Dorfanger 8 32120 Hiddenhausen Mobil: 0151 53941508 |
Gemeinde Hiddenhausen
Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen
Tel.-Nr.: 05221 964-0 , Telefax: 05221 964-480
E-Mail: info@hiddenhausen.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
