Es findet bei dem Amtsgericht Herford bis auf weiteres zum Schutz vor der Coronavirus-Erkrankung nur ein

eingeschränkter Publikumsverkehr

statt.

Daher sind Anträge und andere Anliegen, wenn möglich, schriftlich vorzubringen.

Das Betreten des Gebäudes ist grundsätzlich nur zur Wahrnehmung von Terminen gestattet, zu denen Sie geladen sind.

Falls Sie nur Unterlagen oder dgl. abgeben möchten, werfen Sie diese bitte in den Briefkasten des Amtsgerichtes.

Der Zugang zu den öffentlichen Verhandlungen bleibt möglich. Falls Sie an einer öffentlichen Verhandlung oder Zwangsversteigerung teilnehmen möchten, teilen Sie dieses bitte dem Wachtmeister/der Wachtmeisterin in der Eingangsschleuse mit.

Im Gerichtsgebäude gelten die allgemeinen Schutzregelungen, insbesondere die von dem Robert-Koch-Institut empfohlene Abstandsregelung. Ich bitte Sie deshalb, im Gebäude auf einen Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern zu achten. Außerdem bitte ich Sie, die üblichen Hygienehinweise einzuhalten und auf ausreichendes Händewaschen zu achten. 

Aufgrund der aktuellen Situation empfehle ich Ihnen auch weiterhin, zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus im Gerichtsgebäude eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen. 

Insebsondere bei in Dienstzimmern stattfindenden Terminen (z.B. in Betreuungssachen, Nachlasssachen, Kirchenaustrittsangelegenheiten, Vorsprachen bei der Rechtsantragsstelle oder beim Grundbuchamt) bitte ich Sie, dort zur Verringerung des Risikos einer Infektion eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen. 

In den Gerichtssälen ist während der dort stattfindenden Verhandlungen den Weisungen des zuständigen Richters/der zuständigen Richterin oder des zuständigen Rechtspflegers/der zuständigen Rechtspflegerin zu folgen. 

Die Hausverfügung vom 03.01.2023 betreffend die Anordnung der eingeschränkten Maskenpflicht ist aufgehoben. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Der Direktor des Amtsgerichts