Im Erwachsenenstrafvollzug überwacht die zuständige Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung.
Im Jugendstrafvollzug fällt diese Aufgabe dem Vollstreckungsleiter desjenigen Amtsgerichts zu, in dessen Bezirk sich die Justizvollzugsanstalt für Jugendliche und Heranwachsende befindet. Der Jugendstrafvollzug unterscheidet sich von der Zielrichtung des Vollzugs wesentlich vom Erwachsenenstrafvollzug, so dass dem Vollstreckungsleiter besondere Aufgaben zufallen. Richter am Amtsgericht a.D. Helmut Knöner hat sich in erheblichem Maße für die Belange des Jugendstrafvollzuges eingesetzt.