Der schnelle Weg zu einem vollstreckungsfähigen Titel

Geldforderungen können grundsätzlich im Zivilverfahren eingeklagt werden.

Geht es jedoch um eine Geldforderung, gegen die sich der Schuldner wahrscheinlich nicht wehren wird, kann beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden.

In einem Mahnbescheid teilt das Gericht mit, was der Schuldner nach den Angaben des Gläubigers zu zahlen hat. Erhebt der Schuldner gegen den Mahnbescheid binnen einer Frist von 2 Wochen keinen Widerspruch, so ergeht auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid, aus welchem problemlos die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann

In Nordrhein-Westfalen sind zwei Zentrale Mahngerichte eingerichtet worden, welche die Mahnverfahren von Antragstellern aus dem gesamten Bundesland bearbeiten.

Für die Oberlandesgerichtsbezirke Hamm und Düsseldorf ist dies das Amtsgericht Hagen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab; für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist dies das Amtsgericht Euskirchen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .

Anders als im Zivilverfahren kommt es für die Zuständigkeit des Mahngerichts auf den Wohn- bzw. Firmensitz des Antragstellers des Mahnverfahrens an.